Aus der Einladung zur Hauptversammlung der Brennet AG am 03.07.2017:
Tagesordnung
(…)
6. Beschlussfassung über die Umwandlung der Gesellschaft in eine GmbH
Die Gesellschaft bietet jedem Aktionär, der gegen den Umwandlungsbeschluss Widerspruch zu Protokoll des die Hauptversammlung beurkundenden Notars erklärt, den Erwerb seiner Aktien Zug um Zug gegen Zahlung einer Barabfindung nach Maßgabe der § 207 bis 211 Umwandlungsgesetz an. Die Barabfindung beträgt je Aktie für die BRENNET AG und die MBB Immobilien AG insgesamt 690,– Euro.