ISIN: AT00BUWOG001 / WKN: A1XDYU
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 12.03.2018:
- Die Vonovia SE hat heute das vorläufige Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für den Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien und Wandelschuldverschreibungen der BUWOG AG veröffentlicht. Bis zum 12. März 2018 um 17:00 Uhr wurde das Übernahmeangebot mit 73,7 Prozent aller ausgegebenen BUWOG-Aktien mehrheitlich angenommen. Die Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent plus eine Aktie aller ausgegebenen BUWOG-Aktien wurde somit überschritten.
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- Das finale Ergebnis der ersten Annahmefrist wird Vonovia voraussichtlich am 15. März 2018 auf ihrer Website (vonovia-tob.de) und am 16. März 2018 in der Wiener Zeitung veröffentlichen.
- Für BUWOG-Aktionäre, die das Angebot von Vonovia bisher noch nicht angenommen haben, verlängert sich die Annahmefrist nach § 19 Abs 3 Z 3 des österreichischen Übernahmegesetzes um weitere drei Monate („Nachfrist“). Die Nachfrist beginnt voraussichtlich am 16. März 2018 und wird in diesem Fall bis zum 18. Juni 2018, 17:00 Uhr, andauern. Innerhalb dieses Zeitraums haben BUWOG-Aktionäre weiterhin die Möglichkeit, ihre Aktien Vonovia zum Preis von 29,05 Euro je Aktie anzudienen.
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