ISIN: AT00BUWOG001 / WKN: A1XDYU
Aus der Ad-hoc Mitteilung der Gesellschaft vom 12.08.2018:
- Die BUWOG AG („BUWOG“) gibt bekannt, dass der Vorstand der BUWOG gemeinsam mit der Vonovia SE („Vonovia“) als Hauptgesellschafterin der BUWOG im Rahmen des eingeleiteten Gesellschafter-Ausschlussverfahrens heute die angemessene Barabfindung für die auszuschließenden Minderheitsaktionäre von BUWOG mit EUR 29,05 je Aktie festgesetzt hat.
- Vonovia und der Vorstand von BUWOG haben heute darüber hinaus den gemeinsamen Bericht gemäß § 3 Abs 1 Gesellschafter-Ausschlussgesetz beschlossen. Die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts und die Angemessenheit der Barabfindung unterliegen noch einer Prüfung durch die Grant Thornton Unitreu GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer.
- Die ordentliche Hauptversammlung von BUWOG, auf der unter anderem die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptgesellschafter beschlossen werden soll, wird voraussichtlich am 2. Oktober 2018 stattfinden.