ISIN: DE0005088504 / WKN: 508850 Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 09.10.2014:
„Hinsichtlich aller Barabfindungsansprüche der früheren Minderheitsaktionäre der BVA – Bayerische Warenhandelsgesellschaft der Verbraucher, Aktiengesellschaft, ist Verjährung eingetreten. Das Spruchverfahren, das die Verjährung teilweise noch hemmte, wurde bereits am 13.03.2006 durch gerichtlich protokollierten Vergleich beendet, wie am 05.04.2006 im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Damit endete die Hemmung der Verjährung.
Wir geben hiermit bekannt, dass wir, die EDEKA Nordbayern-Sachsen-Thüringen Stiftung & Co. KG, uns als Rechtsnachfolgerin der EDEKA Handelsgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen mbH gegenüber allen bislang noch nicht geltend gemachten Barabfindungsansprüchen der früheren Minderheitsaktionäre der BVA – Bayerische Warenhandelsgesellschaft der Verbraucher, Aktiengesellschaft, auf Verjährung berufen.“