ISIN: DE0007658007 / WKN: 765800 und LG Hamburg 403 HKO 42/14
Die Hauptversammlung hat am 14. Februar 2014 eine Squeeze-out mit einer Abfindung in der Höhe von EUR 123,94 beschlossen.
Aus der Bekanntmachung des Landgerichts nach § 6 SpruchG im elektronischen Bundesanzeiger am 17.09.2014:
- Beim Landgericht Hamburg ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der C. J. Vogel Aktiengesellschaft für Beteiligungen anhängig.
- Antragsgegner ist die OTTO Aktiengesellschaft für Beteiligungen mit Sitz in Hamburg.
- Das Landgericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.