ISIN: DE000A2G9M17 / WKN: A2G9M1
Aus einer Pressemitteilung vom 04.05.2026:
Zur Einberufung der Hauptversammlung der capsensixx AG zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der capsensixx AG auf die PEH Wertpapier AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übermittelt hat.
Die PEH Wertpapier AG hält derzeit nach Abzug der von der capsensixx AG gehaltenen eigenen Aktien gemäß — 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG rund 92,83 % des Grundkapitals der capsensixx AG und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von — 62 Abs. 5 UmwG. Die PEH Wertpapier AG hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 20,23 je Aktie der capsensixx AG festgelegt. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.
Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der capsensixx AG und der PEH Wertpapier AG wird voraussichtlich am 08.05.2026 stattfinden. Auf der Hauptversammlung der capsensixx AG, die voraussichtlich am 19. Juni 2026 stattfinden wird, soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der capsensixx AG auf die PEH Wertpapier AG gegen eine Barabfindung von EUR 20,23 je Aktie beschlossen werden. (…)