ISIN: DE000A1TNMM9 / WKN: A1TNMM
Aus der Meldung im Bundesanzeiger vom 21.09.2026:
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz („AktG“) geben wir bekannt, dass zwei Aktionäre gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Juni 2026 unter Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG auf die Centrotherm AcquiCo AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen erhoben haben.
Nach zwischenzeitlicher Klagerücknahme durch einen Aktionär ist noch eine Klage bei der 31. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart unter dem Aktenzeichen 31 O 47/26 KfH rechtshängig.