ISIN: DE0005419402
Aus der Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 30.01.2018:
- Die ordentliche Hauptversammlung der Chemische Fabriken Oker und Braunschweig Aktiengesellschaft, Goslar („OBRA“), hat am 23. August 2017 die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der übrigen Aktionäre der OBRA („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die H.C. Starck GmbH („HCS“), gegen Gewährung einer von der HCS zu zahlenden angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
- Der Übertragungsbeschluss wurde am 2. November 2017 in das Handelsregister der OBRA beim Amtsgericht Braunschweig unter HRB 200743 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der OBRA auf die HCS übergegangen.
- Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der OBRA eine von der HCS zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 356,25 zzgl. Zinsen in Höhe von Euro 3,55 je auf den Inhaber lautende Stammaktie der OBRA mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von je EUR 51,25.
- (…)