Aus der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft am 23.08.2017:
Tagesordnung
(…)
6. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär H.C. Starck GmbH mit Sitz in Goslar gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Ausschluss von Minderheitsaktionären/Squeeze-out)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Chemische Fabriken Oker und Braunschweig Aktiengesellschaft, Goslar, werden gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der H.C. Starck GmbH mit Geschäftssitz Im Schleeke 78–91, 38642 Goslar, registriert unter der Registernummer HRB 200743 beim Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig, zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von 356,25 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Chemische Fabriken Oker und Braunschweig Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen.“