Az.: 5 HK O 13831/17
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 14.01.2020:
1. Die Hauptversammlung der CHORUS Clean Energy AG vom 22. Juni 2017 fasste den Beschluss, die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin ENCAVIS AG, damals unter Capital Stage AG firmierend, gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 11,92 je auf den Inhaber lautende Stückaktie zu übertragen. Der Beschluss wurde am 24. August 2017 in das Handelsregister eingetragen.
2. In dem von 68 Antragsstellern eingeleiteten Spruchverfahren, Aktenzeichen 5 HK O 13831/17, hat das Landgericht München I durch Beschluss vom 26. Juli 2019 die von der Beschwerdegegnerin an die ehemaligen Aktionäre der CHORUS Clean Energy AG („abfindungsberechtigte Aktionäre“) zu leistende Barabfindung auf EUR 13,03 je Aktie festgesetzt und festgestellt, dass dieser Betrag unter Anrechnung geleisteter Zahlungen ab dem 26. August 2017 mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen ist.
3. Gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 26. Juli 2019 haben die Beschwerdeführerinnen 1) und 2) jeweils mit Schriftsatz vom 12. September 2019 Beschwerde eingelegt. Weitere Beschwerden wurden nicht eingelegt.
4. Zur Beilegung der Auseinandersetzung und der Beseitigung der Unsicherheit über den Ausgang des Spruchverfahrens betreffend die Angemessenheit der Barabfindung einigen sich die Beschwerdeführer 1) und 2), die Beschwerdegegnerin und der gemeinsame Vertreter und schließen ohne Aufgabe ihrer jeweiligen Rechtsauffassung den nachstehenden
VERGLEICH
1. Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der CHORUS Clean Energy AG zu leistende Barabfindung wird um weitere EUR 0,29 je Aktie erhöht und auf EUR 13,32 je Aktie festgesetzt. Dieser Betrag ist unter Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen seit dem Tag der Hauptversammlung, also ab dem 22. Juni 2017, mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. (…)