ISIN: DE0005085708 / WKN: 508570 und LG Hamburg 412 HKO 16/14
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren beim Landgericht Hamburg (Az. 412 HKO 16/14) zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung nach dem Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gibt die Antragsgegnerin, die Vue Beteiligungs GmbH, Hamburg, den Inhalt des gemäß Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 1. März 2016 festgestellten Vergleichs bekannt:
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- „Die in dem Übertragungsbeschluss vom 29. August 2013 festgesetzte und mit gerichtlichem Vergleich vom 31. Januar 2014 auf EUR 8,76 erhöhte Barabfindung wird um EUR 1,00 auf einen Endbetrag von EUR 9,76 je Stückaktie erhöht.
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- Der Erhöhungsbetrag ist gemäß § 327b Abs. 2 Halbsatz 1 AktG mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister am 7. Februar 2014 zu verzinsen.“