ISIN: DE0005085708 / WKN: 508570 und LG Hamburg 412 HKO 16/14
Aus der Bekanntmachung des LG Hamburg nach § 6 SpruchG im elektronischen Bundesanzeiger am 16.10.2014:
- Das Landgericht hat alle Anträge auf Bestimmung einer angemessenen Abfindung nach dem Squeeze-out miteinander verbunden.
- Das Landgericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
- Die Antragsgegnerin hat eine Frist von drei Monaten für eine Antragserwiderung erhalten.