ISIN: DE0005085708 / WKN: 508570
Quelle: Ad-hoc-Mitteilung vom 06.02.2014 / 12:41
Am 6. Februar 2014 ist die auf der Hauptversammlung der CinemaxX
Aktiengesellschaft beschlossene Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Vue Beteiligungs GmbH mit
Sitz in Hamburg, (Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze Out)) gemäß
§§ 327a ff. AktG im Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht
Hamburg (HRB 67787) eingetragen worden und ist damit wirksam geworden. Mit
der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind
kraft Gesetzes alle Aktien der ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre an der
CinemaxX Aktiengesellschaft in das Eigentum der Vue Beteiligungs GmbH
übergegangen.
[…]
Die Gesamtbarabfindung von EUR 8,76 je auf den Inhaber lautender
Stückaktie, die sich zusammensetzt aus der im Hauptversammlungsbeschluss
festgelegten Barabfindung von EUR 7,86 sowie dem zugunsten der
ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre im Prozessvergleich vor dem
Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg vereinbarten Erhöhungsbetrag von
EUR 0,90 (vgl. Ad hoc Mitteilung vom 31. Januar 2014), wird (ggf. zuzüglich
Zinsen) unverzüglich an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre
ausbezahlt.
Für weitere Einzelheiten der Abwicklung wird auf die Bekanntmachung zum
Squeeze Out verwiesen, die am 7. Februar 2014 im Bundesanzeiger
veröffentlicht werden wird.“