co.don AG
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 19.06.2020:
Die Antragstellerinnen zu 1 bis 3 zusammen mit dem Antragsteller zu 4 die Antragsteller (…) werden (…) von den Pflichten, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Erlangung der Kontrolle über die Zielgesellschaft zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend „BaFin“) eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. (…)