ISIN: DE0005428007 / WKN: 542800
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 20.03.2020:
Die comdirect bank Aktiengesellschaft mit Sitz in Quickborn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRB 4889 PI, soll als übertragender Rechtsträger auf die COMMERZBANK Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 32000, als übernehmender Rechtsträger verschmolzen werden. Demgemäß haben die COMMERZBANK Aktiengesellschaft als übernehmender Rechtsträger und die comdirect bank Aktiengesellschaft als übertragender Rechtsträger am 20. März 2020 einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen, mit dem die comdirect bank Aktiengesellschaft ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die COMMERZBANK Aktiengesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme überträgt (§§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG). Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der comdirect bank Aktiengesellschaft erfolgen (§ 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. Aktiengesetz (AktG)). Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 1. Januar 2020 (Verschmelzungsstichtag). Der Verschmelzung liegt die Jahresbilanz der comdirect bank Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 als Schlussbilanz zugrunde.
Der Verschmelzungsvertrag wurde zu den Handelsregistern der COMMERZBANK Aktiengesellschaft und der comdirect bank Aktiengesellschaft eingereicht. Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 und 2 UmwG ist eine Zustimmung der Hauptversammlung der comdirect bank Aktiengesellschaft zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich, wenn – wie vorliegend vorgesehen – ein Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der comdirect bank Aktiengesellschaft nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG gefasst und der Übertragungsbeschluss mit einem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG in das Handelsregister der comdirect bank Aktiengesellschaft eingetragen ist. (…)