ISIN: DE0005428007 / WKN: 542800
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 04.11.2020:
Die ordentliche Hauptversammlung der comdirect bank Aktiengesellschaft („comdirect“) vom 5. Mai 2020 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der comdirect („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die COMMERZBANK Aktiengesellschaft (HRB 32000) mit Sitz in Frankfurt am Main („COMMERZBANK“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 Sätze 1 und 8 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
Der Übertragungsbeschluss ist am 28. September 2020 in das Handelsregister der comdirect beim Amtsgericht Pinneberg (HRB 4889 PI) mit dem Vermerk eingetragen worden, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung der comdirect auf die COMMERZBANK Aktiengesellschaft im Handelsregister der COMMERZBANK Aktiengesellschaft wirksam wird (§ 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG). Die Verschmelzung der comdirect als übertragender Gesellschaft mit ihrer Hauptaktionärin, der COMMERZBANK, als übernehmender Gesellschaft ist am 28. September 2020 in das Handelsregister der comdirect beim Amtsgericht Pinneberg und am 2. November 2020 in das Handelsregister der COMMERZBANK beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen worden. Damit sind gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre der comdirect auf die COMMERZBANK Aktiengesellschaft übergegangen.
Nach dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der COMMERZBANK zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 12,75 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der comdirect. Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der comdirect beim Amtsgericht Pinneberg, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der COMMERZBANK beim Amtsgericht Frankfurt am Main, an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der comdirect ist am 29. September 2020 bekannt gemacht worden. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der COMMERZBANK ist am 2. November 2020 bekannt gemacht worden. (…)