Comline AG
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 15.06.2020:
(…) Auf dieser Grundlage schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Comline Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) mit Sitz in Dortmund werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der DAVASO Holding GmbH mit Sitz in Leipzig (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 25,36 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Comline Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen.“ (…)