Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 17.09.2020:
Die Hauptversammlung der Comline Aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund („Comline“) vom 22. Juli 2020 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf die Hautaktionärin, die DAVASO Holding GmbH mit Sitz in Leipzig („DAVASO“), die unmittelbar mit über 95 % an der Comline beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“). Der Übertragungsbeschluss ist am 4. September 2020 in das Handelsregister der Comline beim Amtsgericht Dortmund (HRB 14570) eingetragen worden. Mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der Comline in das Eigentum der DAVASO übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die Minderheitsaktionäre der Comline eine von der DAVASO zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 26,47 je auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Comline mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister am Sitz der Comline an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
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