ISIN: DE0005441000 / WKN: 544100 bzw. Landgericht Nürnberg-Fürth 1 HK O 8174/13
- Die Hauptversammlung hat am 25. Juli 2013 einen Übertragungsbeschluss nach § 327a AktG gefasst, wobei die Barabfindung bei EUR 8,91 lag.
- Das oben genannte Aktenzeichen gehört zu einem Spruchverfahren, in dem es um die Angemessenheit der Barabfindung geht.
- Die nach § 327c Abs. 3 AktG zu erstellenden Berichte konnten über die Homepage der Gesellschaft bezogen werden.
- Das Landgericht hat nach § 6 SpruchG zum gemeinsamen Vertreter Herrn Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn, Bernhardstraße 10, 90431 Nürnberg, Tel. 09 11/58 60 20 bestellt.
Quelle: Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger