ISIN: DE0009147207 / WKN: 914720
Aus der Bekanntmachung der Highlight Communications AG vom 08.01.2018:
- Die Studhalter Investment AG, Luzern, Schweiz, und die Highlight Communications AG, Pratteln, Schweiz (zusammen die „Bieter“), haben am 18. Dezember 2017 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Constantin Medien AG, Ismaning, Deutschland („Constantin Medien“), zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien der Constantin Medien (ISIN DE0009147207), jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Constantin Medien in Höhe von EUR 1,00, mit allen hiermit verbundenen Rechten zum Zeitpunkt der Abwicklung (jeweils eine „Constantin-Aktie“ und gemeinsam die „Constantin-Aktien“), gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 2,30 je Constantin-Aktie (das „Übernahmeangebot“) veröffentlicht.
- Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots begann am 18. Dezember 2017 und endet am 17. Januar 2018, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), soweit sie sich nicht nach den gesetzlichen Vorschriften des WpÜG verlängert.
- Bis zum 05.01.2018, 17:30 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) („Meldestichtag“), ist das Übernahmeangebot für 3.637.148 Constantin-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 3,886 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien.
- Die Bieter hielten zum Meldestichtag unmittelbar keine Constantin-Aktien. Jedoch hielt die Highlight Event and Entertainment AG, Pratteln, Schweiz („HLEE“), eine mit den Bietern gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 S. 1 WpÜG, zum Meldestichtag 28.074.308 Constantin Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 29,99% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien. Die HLEE hat sich gegenüber den Bietern in einer Nichtandienungsvereinbarung dazu verpflichtet, die von ihr gehaltenen Constantin-Aktien bis zum Ablauf der Andienungsfrist nach § 39c WpÜG weder an Dritte zu veräußern noch im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen oder mit Rechten Dritter zu belasten, dieses anzukündigen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die einer Veräußerung wirtschaftlich entsprechen.
- Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieter noch mit ihnen gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Constantin-Aktien oder Instrumente betreffend Constantin-Aktien im Sinne der §§ 38, 39 WpHG. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus Constantin-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.
- Die Gesamtzahl der Constantin-Aktien, für die das Übernahmeangebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der Constantin-Aktien, die von den Bietern und den mit den Bietern gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen gehalten werden oder diesen nach § 30 WpüG zugerechnet werden, beläuft sich somit zum Meldestichtag auf 31.711.456 Constantin Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 33,88% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien.