Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 25.03.2021:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor diesem Hintergrund vor, auf Verlangen der Hauptaktionärin folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Covivio Office AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. des Aktiengesetzes gegen Gewährung einer von der Covivio Office Holding GmbH mit Sitz in Berlin (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 6,42 je auf den Namen lautende Stückaktie der Covivio Office AG auf die Hauptaktionärin übertragen. (…)