ISIN: DE000A2G8XX3 / WKN: A2G8XX – LG Frankfurt a.M. / Az.: 3-05 O 63/21Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 05.10.2021:
In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die Covivio Office Holding GmbH betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Covivio Office AGwurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt: (…) Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.“