ISIN: DE0005483036 / WKN: 54830 – LG München I – 5HK O 16022/07 / OLG München – 31 Wx 470/14
Aus der Mitteilung im Bundesanzeiger am 01.08.2017:
- Am 15. Mai 2006 schlossen die Etex Holding GmbH und die CREATON Aktiengesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV). Gemäß dem (BGAV) hat sich die Etex Holding GmbH verpflichtet, pro Geschäftsjahr eine Garantiedividende in Höhe von EUR 1,06 brutto abzüglich Körperschaftsteuerbelastung nebst Solidaritätszuschlag pro außenstehender Creaton-Aktie auszuzahlen und auf Verlangen der außenstehenden Aktionäre, deren Creaton-Aktien gegen eine Abfindung von EUR 23,47 je Aktie zu erwerben.
- 2007 wurde durch einen gerichtlichen Vergleich das Abfindungsangebot auf EUR 28,17 und die Garantiedividende auf EUR 1,27 brutto abzüglich Körperschaftsteuerbelastung nebst Solidaritätszuschlag erhöht.
- Einige außenstehende Aktionäre der CREATON Aktiengesellschaft haben ein Verfahren auf gerichtliche Bestimmung einer angemessenen Abfindung und einer angemessenen Garantiedividene („Spruchverfahren“) vor dem Landgericht München eingeleitet. In diesem Verfahren hat das Landgericht München am 16. März 2017 Folgendes beschlossen:
• Der Abfindungsbetrag wird nicht weiter erhöht und wird auf EUR 28,17 festgesetzt.
• Die Garantiedividende wird auf EUR 1,83 brutto abzüglich Körperschaftsteuerbelastung nebst Solidaritätszuschlag erhöht. (…)
- Alle erforderlichen Maßnahmen für eine zügige Abwicklung dieses Verfahrens sind in die Wege geleitet, dabei fungiert die Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, als Zentralabwicklungsstelle.
- Die nachbesserungsberechtigten Aktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Garantiedividenden ausgezahlt wurden, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Nachbesserungsbetrags erfolgt erstmalig voraussichtlich am 14.09.2017. Sollte bis 16.10.2017 keine Gutschrift der Nachbesserung der Abfindung erfolgt sein, fordern wir hiermit diese Creaton-Aktionäre auf, sich mit ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen und dort ihre Ansprüche geltend zu machen.
- Nachbesserungsberechtigte Creaton-Aktionäre, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend an das Kreditinstitut zu wenden, über welches seinerzeit die Garantiedividende ausgezahlt wurde. Die genaue Abstimmung über die Anforderung und die spätere Auszahlung der Nachbesserungsbeträge findet dann zwischen der neuen und der alten Depotbank statt.
- Nachbesserungsansprüche können nur von der Depotbank bei der Zentralabwicklungsstelle abgefordert werden, über die die Garantiedividende ausgezahlt wurde.
- Die Höhe des Nachbesserungsbetrags differenziert zwischen den Aktionären, die bisher noch kein Abfindungsangebot angenommen haben sowie denen, die ein Abfindungsangebot vor Beendigung des Spruchverfahrens angenommen haben und denen, die das Abfindungsangebot nach Beendigung des Spruchverfahrens angenommen haben.
- Die genaue Höhe des Abfindungsbetrags pro Jahr/pro Aktie können die Aktionäre bei der jeweiligen Depotbank erfragen.
- Die berechtigten Aktionäre der Creaton erhalten in Bezug auf die an sie ausgekehrte Garantiedividende die jeweilige Differenz zu der rechtskräftig festgesetzten Garantiedividende in Höhe von EUR 1,83 brutto abzüglich Körperschaftsteuerbelastung nebst Solidaritätszuschlag. Die ursprüngliche Garantiedividende betrug für das Jahr 2007 EUR 1,06 brutto abzüglich Körperschaftsteuerbelastung nebst Solidaritätszuschlag und in den Jahren 2008 bis einschließlich 2015 EUR 1,27 brutto abzüglich Körperschaftsteuerbelastung nebst Solidaritätszuschlag.
- Die Garantiedividende für das Jahr 2016 wird in Höhe von EUR 1,83 brutto abzüglich Körperschaftsteuerbelastung nebst Solidaritätszuschlag ausgezahlt und ist somit nicht nachbesserungsberechtigt.
- (…)