ISIN: DE0005483036 / WKN: 548303
Aus der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 28.09.2017:
- Die ordentliche Hauptversammlung der CREATON Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) vom 11. August 2017 hat u.a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär, Etex Holding GmbH, Heidelberg (nachfolgend der „Hauptaktionär“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a ff. AktG beschlossen (der „Übertragungsbeschluss“). Dem Hauptaktionär gehören Aktien in Höhe von mehr als 95 % des um die Anzahl eigener Aktien verminderten Grundkapitals der Gesellschaft.
- Der Übertragungsbeschluss ist am 22. September 2017 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Augsburg (HRB 74) eingetragen worden. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär übergegangen.
- Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft für ihre übergegangenen Vorzugsaktien eine vom Hauptaktionär zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 34,66 für je eine auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktie der Gesellschaft.
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