ISIN: DE0005483036 / WKN: 548303
Aus der Einladung zur Hauptversammlung der Creaton AG am 11.08.2017:
Tagesordnung
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5. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der CREATON Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Etex Holding GmbH (Hauptaktionärin) mit Sitz in Heidelberg gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären – ‚Squeeze out‘)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Hauptaktionärin Etex Holding GmbH mit Sitz in Heidelberg, Geschäftsanschrift Eternitstr. 1, 69181 Leimen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 338038, folgenden Beschluss zu fassen:
‚Die auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der CREATON Aktiengesellschaft mit Sitz in Wertingen werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer von der Etex Holding GmbH mit Sitz in Heidelberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 338038 (Hauptaktionärin), zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 34,66 je auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktie der CREATON Aktiengesellschaft auf die Etex Holding GmbH (Hauptaktionärin) übertragen.‘
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