ISIN: DE 000 5240709 / WKN: 524070
Aus der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 19.12.2014 im elektronischen Bundesanzeiger vom 10.11.2014:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Curanum AG mit Sitz in München werden gemäß § 62 Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Korian Deutschland AG mit Sitz in München (Hauptaktionär) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 3,03 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Curanum AG auf die Korian Deutschland AG übertragen.
Die Unterlagen nach § 327c Abs. 3 AktG können über die Homepage der Gesellschaft bezogen werden.