ISIN: DE0006496003 – DE0006496037 / WKN: 649600 – 649603
Aus der Einladung zur Hauptversammlung am 21.06.2018:
Tagesordnung
6. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Custodia Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in München auf die Blitz 10-439 SE mit Sitz in München (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz (verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out)
(…)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß dem Verlangen der Blitz SE folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien und die auf den Namen lautenden Vorzugs-Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Custodia Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in München werden gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit § 327a Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Blitz 10-439 SE mit Sitz in München (Hauptaktionär) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 390,00 je auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktie und in Höhe von EUR 390,00 je auf den Namen lautende Vorzugs-Stückaktie der Custodia Holding Aktiengesellschaft auf die Blitz 10-439 SE mit Sitz in München übertragen.“