SIN: DE0005412308 / WKN: 541230 bzw. LG Gera 1 HK O 108/12
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 15.07.2014:
- Die ordentliche Hauptversammlung der CyBio AG („CyBio“) hat am 22. Mai 2014 auf Verlangen der Analytik Jena AG („Analytik Jena“) gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze Out („Verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out“) die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der CyBio („Minderheitsaktionäre“) auf die Analytik Jena als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer von der Analytik Jena zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 1,75 je Aktie beschlossen.
- Der Übertragungsbeschluss wurde am 7. Juli 2014 in das Handelsregister der CyBio AG beim Amtsgericht Jena unter HRB 205370 eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Analytik Jena, ebenfalls am 7. Juli 2014, sind der Übertragungsbeschluss und die Verschmelzung wirksam geworden. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der CyBio auf die Analytik Jena übergegangen.
- Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der CyBio eine von der Analytik Jena zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 1,75 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der CyBio mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (WKN 541230 / ISIN DE0005412308).
- Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt werden sollte, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i. V. m. §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der CyBio gewährt werden. Im Hinblick auf das Verhältnis der Barabfindungsansprüche auf Grund des verschmelzungsrechtlichen Squeeze Out und des Widerrufs der Börsenzulassung („Delisting„) zueinander wird auf die ausführliche Darstellung im Übertragungsbericht der Analytik Jena als Hauptaktionärin der CyBio vom 3. April 2014 (dort unter Ziffer 6) verwiesen.