Aus der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 29.03.2016:
Die CP-Vermögensverwaltung GmbH, Gescher, und die d.velop AG haben am 18. Februar 2016 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der d.velop AG sowie der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der CP-Vermögensverwaltung GmbH.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
„Dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der d.velop AG und der CP-Vermögensverwaltung GmbH, Gescher, vom 18. Februar 2016 wird zugestimmt.“