ISIN: DE0005072300 / WKN: 507230
- Im Spruchverfahren zwischen ehemaligen Aktionären der DAB Bank AG und der BNP Paribas S.A. Niederlassung als Antragsgegnerin wurde am 9. Dezember 2016 die mündliche Verhandlung vom 1. September 2016 fortgesetzt. Den Vorsitz hatte wieder der Vorsitzende Richter am Landgericht München I, Dr. Helmut Krenek, inne.
- Nachdem das Gericht im Nachgang zur ersten mündlichen Verhandlung den Prüfer zu einer ergänzenden Stellungnahme zu den Einwänden der Antragsteller aufgefordert hatte, waren Gegenstand der zweiten mündlichen Verhandlung nur noch hiergegen erhobene Einwände von zwei Antragstellern.
- Die ergänzende Stellungnahme offenbarte, dass die Antragsgegnerin mit Überleitung in die Phase der ewigen Rente in die Planungshoheit des Vorstands eingegriffen und Zinsüberschüsse sowie Handelsergebnisse abgesenkt hat. Mit dem Einwand der Antragsteller, dass aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse zum Bewertungsstichtag die Planung des ersten Jahres zu niedrig gewesen sei, konnte sich der Prüfer „anfreunden“.
- Im Übrigen aber verteidigte der Prüfer sein bereits im Prüfungsbericht gefundenes Ergebnis.
- Das Gericht forderte den Prüfer zu Sensitivitätsrechnungen auf, auf deren Grundlage es den Beteiligten einen Vergleichsvorschlag unterbreiten will.