ISIN: DE0005072300 / WKN: 507230Aus der Einladung im elektronischen Bundesanzeiger zur Hauptversammlung am 17.04.2015:
Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der DAB Bank AG mit Sitz in München werden gemäß § 62 Absatz 1 und Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit § 327a Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der BNP Paribas Beteiligungsholding AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 4,78 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der DAB Bank AG auf die Hauptaktionärin übertragen.
Der Vorstand der DAB Bank AG wird angewiesen, die Eintragung der Verschmelzung und des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der DAB Bank AG als übertragender Gesellschaft erst unverzüglich anzumelden, nachdem sichergestellt ist, dass die BPB AG als übernehmende Gesellschaft Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. wird.“
Die Unterlagen nach § 327 c Abs. 3 AktG können über die Homepage der Gesellschaft bezogen werden.