LG Kiel: 16 O 75/12 AktG – Schleswig Holsteinisches OLG: 9 W 169/15
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 01.03.2020:
In dem Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Damp Holding Aktiengesellschaft, Damp, (heute VAMED Kliniken Deutschland GmbH) auf die HELIOS Kliniken GmbH, Berlin, im Wege des Squeeze-out im Jahr 2012 hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (9 W 169/15) mit Beschluss vom 9. März 2020 die Beschwerden von Antragstellern gegen den Beschluss des Landgerichts Kiel (16 O 75/12 AktG) vom 21. April 2015 zurückgewiesen. Das Landgericht Kiel hatte Anträge von ehemaligen Minderheitsaktionären der Damp Holding Aktiengesellschaft auf Festsetzung der angemessenen Barabfindung zurückgewiesen. Die Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts und des Landgerichts Kiel gibt die Geschäftsführung der HELIOS Kliniken GmbH wie folgt bekannt: (…)
II.
Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (…)
Die Beschwerden der Antragsteller zu 1), 8), 13), 15) und 23), der Antragsteller zu 9) bis 12), des Antragstellers zu 14), des Antragstellers zu 17), der Antragsteller zu 26) und 27), des Antragstellers zu 29) und der Antragstellerin zu 34) gegen den Beschluss der Kammer für Handelssachen III des Landgerichts Kiel vom 21. April 2015 werden zurückgewiesen (…)