ISIN: DE000A0Z23G6, DE000A2NBF25 / WKN: A0Z23G, A2NBF2
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 11.01.2020:
Die DEAG Deutsche Entertainment AG („DEAG“ oder die „Gesellschaft“), ISIN: DE000A0Z23G6, Ticker-Symbol: LOUD) plant den Rückzug von der Börse („Delisting“). Hierfür hat sich der Vorstand der DEAG um Prof. Peter Schwenkow die Unterstützung der größten Einzelaktionärin der DEAG gesichert. In einer heute mit der Apeiron Investment Group Ltd. („Apeiron“) und deren Bietergesellschaft (Musai Capital Ltd., „Bieterin“) geschlossenen Vereinbarung wurde die Durchführung eines öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots als Voraussetzung für das Delisting vereinbart.
Im Zuge des geplanten Delisting ist es beabsichtigt, die Rechtsform der Aktiengesellschaft der DEAG beizubehalten und die Notierung der Unternehmensanleihe 2018/2023 (WKN: A2NBF2 / ISIN: DE000A2NBF25) im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse fortzuführen. Auch werden sämtliche Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats die Gesellschaft auf dem weiteren Wachstumskurs begleiten. Weiterhin sollen alle bestehenden Verträge mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Dienstleistern und Künstlerinnen und Künstlern vollumfänglich bestehen bleiben.
Der Rückzug aus dem regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse setzt ein vorheriges öffentliches Delisting-Übernahmeangebot an die Aktionäre der DEAG voraus, sodass alle Aktionärinnen und Aktionäre ihre Aktien vor der Einstellung der Börsennotierung noch veräußern können. Als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Apeiron, der langjährigen und mit einem Aktienanteil von ca. 18 % größten Einzelaktionärin der DEAG, hat die Bieterin gemäß der geschlossenen Vereinbarung heute ein solches Angebot mit einem Barangebotspreis, berechnet gemäß der gesetzlich für ein Delisting-Übernahmeangebot geforderten volumengewichteten Durchschnittskurse der letzten drei und der letzten sechs Monate, angekündigt. Nach Berechnung der Bieterin liegt dieser Preis derzeit bei EUR 3,07 pro DEAG-Aktie. Der endgültige Preis wird von der Bieterin nach Bestätigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht werden. Als Delisting-Übernahmeangebot wird das Angebot nicht unter Bedingungen stehen. (…)