Nach der geänderten Rechtsprechung zum Delisting nimmt die Anzahl zu. Kein Wunder: Mit der Bekanntgabe entsteht Verkaufsdruck und die Kurse fallen. Damit sinkt die Werthaltigkeit ihres Aktieneigentums, das eigentlich das Grundgesetz schützt.
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 8.10.2013 mit dem Akteinzeichen II ZB 26/12 (Frosta-Entscheidung) seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben,und den Rückzug von der Börse „erleichtert„.
- Jetzt haben die außenstehenden Aktionäre bei einem vollständigen Rückzug von der Börse (Delisting) keinen Anspruch mehr auf eine Abfindung auf der Grundlage eines öffentlichen Übernahmeangebots.
- Die Höhe der Abfindung ist in einem Spruchverfahren auf die Angemessenheit hin zu überprüfen.
Das hat dazu geführt, das mit der Bekanntgabe des Delistings ein Verkaufsdruck entsteht und die Kurse fallen. Damit entsteht für den Hauptaktionär eine gute Möglichkeit, die zum Beispiel für einen Squeeze-out erforderlichen Aktien jetzt unter dem inneren Wert erwerben zu können. Damit steigen aber auch an die Anforderungen an das Spruchverfahren. Schließlich dürfte es kaum Unternehmensbewertungen geben, die im wirtschaftlichen Ergebnis eine Abfindung darstellen, die über dem letzten Börsenkurs liegt.
Die Reaktionen sind vielfältig:
- Während der Bundesgerichtshof diese Rechtsentwicklung in seiner Presseerklärung als „Erleichterung“ feiert,
- fordern andere eine Gesetzesänderung. Einem Delisting soll ein öffentliches Übernahmeangebot, das Gegenstand eines Spruchverfahrens sein kann, vorausgehen.
- verlangt die Börse Düsseldorf auch weiterhin ein öffentliches Übernahmeangebot und die Möglichkeit, es im Spruchverfahren auf seine Angemessenheit hin zu überprüfen.
- Die Scherzer & Co AG hat versucht, auf der der Hauptversammlung der GK Software AG am 18. Juni 2014, an der sie mit knapp 5 % beteiligt sind, eine Satungsergänzung durchzusetzen. Danach komme ein Delisting nur ni Betracht, wenn ein Abfindungsangebot gemacht würde, das gerichtlich im Spruchverfahren überprüft werden könne.
- Die Wirtschaftswoche spricht von einer „faktischen Enteignung“ und
- das Schweizer Wirtschaftsmagazin „Bilanz“ von einem „Hinausekeln„.
- Für Euro am Sonntag droht eine „massenhafte Enteigung von Aktionären im großen Stil„.
- GoingPublic.de spricht von einem „herben Schlag für die Anleger“.