ISIN: DE000A1H6HN1 / WKN: A1H6HN
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 04.01.2013:
- Die außerordentliche Hauptversammlung der Derby Cycle AG, Cloppenburg, („Derby Cycle“) vom 23. November 2012 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der Derby Cycle auf die Hauptaktionärin, die Pon Holding Germany GmbH, Raubach, („Pon“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
- Der Übertragungsbeschluss wurde am 28. Dezember 2012 in das Handelsregister der Derby Cycle beim Amtsgericht Oldenburg unter HRB 205285 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Derby Cycle in das Eigentum der Pon übergegangen.
- Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Derby Cycle eine von Pon zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 31,56 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Derby Cycle mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von Euro 1,00.