ISIN: DE0008001009 / WKN: 800100
Az.: 82 O 77/12 – LG Köln
Aus dem Beschluss des LG Köln vom 01.10.2020:.
in dem Verfahren gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpruchG i.V. mit den §§ 304,305 AktG (…) hat die 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht (…) am 01.10.2020 beschlossen: (…)
Die angemessen Abfindung gemäß § 305 AktG für den am 05.12.2012 von der Hauptversammlung der Postbank AG beschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Postbank AG und der (…) wird auf 29,74 € je Aktie festgesetzt.
Der angemessene Ausgleich gemäß § 304 AktG für den am 05.12.2012 von der Hauptversammlung der Postbank AG beschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Postbank AG und der (…) wird auf netto 1,78 € je Aktie festgesetzt. (…)
Die weitergehenden Anträge werden zurückgewiesen (…)
Die sofortige Beschwerde wird zugelassen. (…)