ISIN: DE0008001009 / WKN: 800100
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 29.02.2016:
- Die Hauptversammlung der Deutsche Postbank AG, Bonn, hat am 28. August 2015 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, Deutsche Bank AG, Frankfurt a. M., gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 35,05 je Stückaktie der Deutsche Postbank AG gemäß den §§ 327 a ff. AktG beschlossen.
- Der Übertragungsbeschluss wurde am 21. Dezember 2015 in das Handelsregister der Deutsche Postbank AG beim Amtsgericht Bonn (HRB 6793) eingetragen. Die Eintragung wurde am 21. Dezember 2015 im gemeinsamen Registerportal der Länder und am 29. Dezember 2015 zusätzlich im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
- Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Deutsche Postbank AG in das Eigentum der Hauptaktionärin übergegangen.
- Beim Landgericht Köln sind zum Aktenzeichen 82 O 2/16 (führendes Verfahren) Anträge gemäß § 327 f Aktiengesetz in Verbindung mit § 1 Nr. 3 Spruchverfahrensgesetz eingegangen.
- Zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Spruchverfahrensgesetz ist bestellt worden: Rechtsanwalt Dr. Klocke