ISIN: DE000A0HN5C6 / WKN: A0HN5C
Aus der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 08.07.2025:
Gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG geben wir bekannt, dass die Anfechtungsklage von Aktionären gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Januar 2025 über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Vonovia SE und der Deutsche Wohnen SE, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2025 und die entsprechende Änderung der Satzung durch Einfügung eines § 6a (Landgericht Dortmund, Az. 20 O 3/25) durch einen Prozessvergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO beendet wurde. Zudem hat die Gesellschaft mit Zustimmung der Kläger ihren Antrag im Freigabeverfahren gemäß § 246a AktG beim Oberlandesgericht Hamm (Az. I-8 AktG 1/25) zurückgenommen.
Der durch Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 30. Juni 2025 festgestellte Inhalt des Vergleichs lautet – bis auf die Anschriften der Parteien, die Angaben zu ihren Vertretern und die Angaben zu den jeweiligen Verfahrensbevollmächtigten – wie folgt: (…)