ISIN: DE000PRME020 / WKN: PRME02
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 14.12.2016:
- Die ordentliche Hauptversammlung der DO Deutsche Office AG („Deutsche Office“) vom 12. Juli 2016 hat die formwechselnde Umwandlung der Deutsche Office in die alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG, Hamburg, („alstria office“) beschlossen.
- Der Umwandlungsbeschluss wurde gemäß § 198 Abs. 2 Satz 4 UmwG mit dem Vermerk, dass die Umwandlung erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen maßgebliche Register wirksam wird, am 9. Dezember 2016 in das Handelsregister der Deutsche Office beim Amtsgericht Köln unter HRB 67370 eingetragen. Der Rechtsträger neuer Rechtsform, die alstria office wurde am 9. Dezember 2016 in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter HRA 120964 eingetragen. Der Formwechsel wurde mithin am 9. Dezember 2016 wirksam.
- Gemäß Umwandlungsbeschluss erhalten diejenigen ehemaligen Aktionäre der Deutsche Office, die in der Hauptversammlung gegen den Umwandlungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift des Notars erklärt haben, eine Barabfindung in Höhe von EUR 4,68 je rechnerischem Anteil am Festkapital der alstria office in Höhe von EUR 1,00 (entspricht einer Stückaktie an der Deutsche Office vor dem Wirksamwerden des Formwechsels, ISIN DE000PRME020) für den Fall, dass sie ihren Austritt aus der alstria office erklären. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Köln ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und bestätigt.
- Die Barabfindung ist nach Ablauf des Tages, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg bekanntgemacht worden ist, mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen. Die Bekanntmachung erfolgte am 9. Dezember 2016.
- Das Barabfindungsangebot kann innerhalb von zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden, an dem die Eintragung der neuen Rechtsform in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg bekannt gemacht worden ist, mithin bis zum 9. Februar 2017. Wird ein Antrag auf Bestimmung der Barabfindung durch das Gericht gestellt, kann das Angebot binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden, an dem die Entscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht wird. Ein entsprechendes Formblatt, mit dessen Hilfe die Annahme des Barabfindungsangebots und der Austritt aus der alstria office erklärt werden kann, steht im Internet unter http://alstria-Prime-Portfolio.de/Barabfindung/Formular_Annahme_Barabfindung.pdf zur Verfügung.
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