ISIN DE0006099005 / WKN 609 900
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundeanzeiger am 31.07.2013:
- Die ordentliche Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG, Hagen, („DOUGLAS“) vom 28. Mai 2013 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der DOUGLAS („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die Beauty Holding Two GmbH, Frankfurt am Main („Beauty Holding Two“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
- Der Übertragungsbeschluss wurde am 25. Juli 2013 in das Handelsregister der DOUGLAS beim Amtsgericht Hagen unter HRB 242 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der DOUGLAS in das Eigentum der Beauty Holding Two übergegangen.
- Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der DOUGLAS eine von der Beauty Holding Two zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 38,00 je auf den Inhaber lautender Stammaktie der DOUGLAS mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 3,00.