Aus der Bekanntmachung im Handelsregister am 15.09.2016:
Die Hauptversammlung vom 29.07.2016 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Barabfindung beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.