Aus der Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft vom 21.11.2024:
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 23.08.2024 die Übertragung der auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Gesellschaft gemäß dem Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz auf Herrn Johannes vor dem Brocke-Mackenbrock als Hauptaktionär gegen Gewährung einer von dem Hauptaktionär zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von 17,44 EUR je auf den Namen lautender Stückatie der Gesellschaft beschlossen.