us der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 10.07.2024:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Effekta Beteiligungs-Aktiengesellschaft mit Sitz in Münster werden gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz gegen Gewährung einer von dem Hauptaktionär zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 17,44 je auf den Namen lautender Stückaktie der Effekta Beteiligungs-Aktiengesellschaft auf den Hauptaktionär übertragen. (…)