ISIN DE000564910 7 / WKN 564910
Aus der Einladung zur Hauptversammlung am 16. Juli 2015:
Beschlussfassungsvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Ehlebracht AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Ehlebracht Holding AG mit Sitz in Enger (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 3,82 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Ehlebracht AG auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Die Unterlagen nach § 327c Abs. 3 AktG können über die Homepage der Gesellschaft bezogen werden.