ISIN: DE0005254007 / WKN: 525400
Aus dem Beschluss des Landgerichts vom 13.08.2020:
In dem Spruchverfahren wegen der Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (…) hat die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main (…) am 13.08.2020 beschlossen:
Der angemessene Abfindungsbetrag gem. 327a AktG für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG wird auf jeweils 77,79 Euro für eine Aktie der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG festgesetzt. (…)