ISIN: DE0005254007 / WKN: 525400
Aus der Ad-hoc Mitteilung der Gesellschaft vom 12.04.2019:
- Die Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft (ISIN DE0005254007) gibt bekannt, daß die Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG, Borken (Hessen), heute gegenüber dem Vorstand der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft ihr am 5. Dezember 2018 gemäß § 327a Abs. 1 AktG gestelltes Verlangen, die Hauptversammlung der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft auf die Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (sog. Squeeze-out), bestätigt und konkretisiert hat.
- Die Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG hat hierbei die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktien-gesellschaft auf die Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG auf EUR 62,79 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft festgelegt.
- Der für die Übertragung erforderliche Hauptversammlungsbeschluss soll im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden, die voraussichtlich am 24. Mai 2019 stattfinden wird.