ISIN: DE0005085005 / WKN: 508500 – LG Dortmund / Az.: 20 O 38/16 [AktE]
Aus der Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger vom 25.10.2018:
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren beim Landgericht Dortmund, Az. 20 O 38/16 [AktE], zur gerichtlichen Bestimmung eines Ausgleichs durch bare Zuzahlung und Bestimmung einer angemessenen Barabfindung gibt die Antragsgegnerin, die SMS GmbH, Düsseldorf, den Inhalt des durch den Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 19. September 2018 festgestellten gerichtlichen Vergleichs bekannt:(…)
I. Gemäß §§ 11 IV SpruchG, 278 ZPO wird festgestellt, dass es zwischen den Parteien zum Abschluss folgenden Vergleichs gekommen ist:
Präambel:
Aufgrund Beschlusses der Hauptversammlung vom 28. Juni 2016 wurden sämtliche Aktien der elexis AG auf die bisherige Hauptaktionärin SMS GmbH mit Sitz in Düsseldorf (nachfolgend „Antragsgegnerin“) übertragen (Handelsregistereintragung des Beschlusses am 12. August 2016). Die ausscheidenden Minderheitsaktionäre (nachfolgend „Antragsteller“) erhielten von der Antragsgegnerin eine Barabfindung in Höhe von EUR 23,30 pro Aktie der elexis AG. Die Antragsteller haben im Rahmen des hier anhängigen Spruchverfahrens Anträge auf Erhöhung der Barabfindung gestellt. Dem ist die Antragsgegnerin entgegen getreten.
Dies vorausgeschickt, wird gemäß § 11 Abs. 4 SpruchG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO entsprechend festgestellt, dass die Parteien auf Vorschlag und Anraten des Gerichts zur gütlichen Beilegung des Spruchverfahrens, jedoch unter Aufrechterhaltung der jeweiligen Rechtspositionen, folgenden Vergleich geschlossen haben:
1. Die im Beschluss der Hauptversammlung der elexis AG vom 28. Juni 2016 festgesetzte Barabfindung wird auf einen Betrag von EUR 29,25 je Aktie der elexis AG erhöht und die sich hieraus ergebende Differenz wird unverzüglich nach Bekanntmachung des Vergleichs an die Antragsteller sowie die weiteren früheren Minderheitsaktionäre ausgezahlt. Im Gegenzug verzichten die Antragsteller und die weiteren früheren Minderheitsaktionäre auf sämtliche etwa darüber hinaus gehende Ansprüche auf Leistung einer Barabfindung.
2. Der jeweilige Erhöhungsbetrag gemäß der Vorziffer wird mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit dem 29. Juni 2016 verzinst (Folgetag der den Squeeze Out beschließenden Hauptversammlung der elexis AG). (…)