ISIN: US2903481016 / WKN: A1C5ZY bzw. LG Dortmund 20 O 101/13 AktE
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 11.12.2015:
- Die außerordentliche Hauptversammlung der Elster Group SE beschloss am 27. September 2013 auf Verlangen der Antragsgegnerin die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Antragsgegnerin als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 70,32 je auf den Namen lautender Aktie der Elster Group SE.
- Der Übertragungsbeschluss wurde am 8. November 2013 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Die elektronische Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses gemäß § 10 HGB erfolgte am 8. November 2013.
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- Die Antragsgegnerin erhöht die im Rahmen des Minderheitsausschlusses ursprünglich auf EUR 70,32 festgesetzte Barabfindung nach § 327b Abs. 1 AktG – im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 BGB) – für alle ehemaligen Minderheitsaktionäre der Elster Group SE, die infolge des Wirksamwerdens des Übertragungsbeschlusses aus der Gesellschaft ausgeschieden sind, um EUR 27,68 je Aktie („Erhöhungsbetrag“) auf nunmehr EUR 98,00 je Aktie der Elster Group SE. Der Erhöhungsbetrag wird ab dem 28. September 2013 (erster Tag des Zinslaufs) gemäß § 327b Abs. 2 1. Halbs. AktG gesetzlich verzinst, d. h. mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins gemäß § 247 BGB.
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