ISIN: DE0005589006 / WKN: 558900
Aus der Einladung zur Hauptversammlung der ERLUS AG am 25.06.2021:
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der ERLUS Aktiengesellschaft auf die Girnghuber GmbH mit Sitz in Marklkofen (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze-out)
Gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals der Gesellschaft gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung
einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out).
Das Grundkapital der ERLUS Aktiengesellschaft beträgt gegenwärtig EUR 4.000.000,00 und ist eingeteilt in 1.312.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Girnghuber GmbH mit Sitz in Marklkofen hält gegenwärtig unmittelbar 1.264.114 auf den Inhaber lautende Stückaktien der ERLUS Aktiengesellschaft und damit rund 96,31 % des Grundkapitals der ERLUS Aktiengesellschaft. Die Girnghuber GmbH ist damit die Hauptaktionärin der ERLUS Aktiengesellschaft im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Mit Schreiben vom 9. Dezember 2020 hat die Girnghuber GmbH das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an die ERLUS Aktiengesellschaft übermittelt, dass die Hauptversammlung der ERLUS Aktiengesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Girnghuber GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen solle (Übertragungsverlangen). Mit Schreiben vom 6. Mai 2021 hat die Girnghuber GmbH dieses Übertragungsverlangen bestätigt und unter Angabe der von ihr festgelegten Höhe der Barabfindung je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft konkretisiert (konkretisiertes Übertragungsverlangen). Sowohl dem
Übertragungsverlangen als auch dem konkretisierten Übertragungsverlangen waren Depotbestätigungen beigefügt, aus denen hervorging, dass der Girnghuber GmbH zum Zeitpunkt des jeweiligen Verlangens Aktien gehörten, die einem Anteil von mehr als 95 % am Grundkapital der ERLUS Aktiengesellschaft entsprachen. Die angemessene Barabfindung hat die Girnghuber GmbH auf der Grundlage eines Bewertungsgutachtens der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 5. Mai 2021 ermittelt und am selben Tag auf EUR 96,99 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der ERLUS Aktiengesellschaft festgelegt. (…)
Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden den Aktionären die folgenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.erlus.com/hauptversammlung2021
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