ISIN: DE000A1X3WX6 / WKN: A1X3WX
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 10.06.2022:
Am 8. Juni 2022 hat die Elbstein AG („Bieterin“) durch die Eintragung der Durchführung einer Kapitalerhöhung bei der Zielgesellschaft von EUR 18.219.214,00 um EUR 6.343.708,00 auf EUR 24.562.922,00 („Neues Grundkapital“) im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.
Nach Durchführung der Kapitalerhöhung hält die Bieterin unmittelbar 8.193.794 Aktien der Zielgesellschaft, was 33,36 % des Neuen Grundkapitals und der Stimmrechte an der Zielgesellschaft entspricht. Darüber hinaus sind der Bieterin 101.000 Aktien der HCK Wohnimmobilien GmbH gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen. Die Bieterin hält ca. 94,4 % der Anteile an der HCK Wohnimmobilien GmbH, weswegen diese als Tochterunternehmen der Bieterin im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG qualifiziert. Die Bieterin hielt und hält somit insgesamt nach Durchführung der Kapitalerhöhung mittelbar und unmittelbar 8.294.794 Aktien der Zielgesellschaft, was ca. 33,77 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft entspricht.
Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus halten die Bieterin und die HCK Wohnimmobilien GmbH keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Erfüllung ihrer Verpflichtung und gleichzeitig der Verpflichtung der HCK Wohnimmobilien GmbH gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft zum gesetzlichen Mindestpreis abgeben. Die Bieterin beabsichtigt, das Pflichtangebot zugleich als Delisting-Erwerbsangebot zur Ermöglichung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Zielgesellschaft zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Börsengesetz zu unterbreiten. (…)